Ihre Krankenkasse bezuschusst eine Hörgeräteversorgung mit einem Festbetrag. Die Höhe des Festbetrages hängt von der Krankenkassenzugehörigkeit ab.
Derzeit gibt es so viele unterschiedliche Preise der einzelnen Krankenkassen, so dass wir diese hier nicht alle aufführen können. Sollte Ihre Krankenkasse hier nicht aufgeführt sein, dann benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.
Diese Vertragspreise gelten für die AOK und die Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH, HEK und HKK.
Einseitige Versorgung
Hörgerät | 685,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 125,00 € |
Festbetrag Ihrer Krankenkasse | 843,50 € |
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* | - 10,00 € |
ausgezahlter Betrag der KK | 833,50 € |
Beidseitige Versorgung
Hörgerät | 685,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 125,00 € |
Hörgerät | 685,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 125,00 € |
Abschlag auf zweites HG* | - 153,00 € |
Festbetrag Ihrer Krankenkasse | 1.534,00 € |
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* | - 20,00 € |
ausgezahlter Betrag der KK | 1.514,00 € |
Einseitige Versorgung
Hörgerät | 700,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 150,00 € |
Festbetrag Ihrer Krankenkasse | 883,50 € |
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* | - 10,00 € |
ausgezahlter Betrag der KK | 873,50 € |
Beidseitige Versorgung
Hörgerät | 700,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 150,00 € |
Hörgerät | 700,00 € |
Ohrpassstück | 33,50 € |
Reparaturpauschale | 150,00 € |
Abschlag auf zweites HG* | - 153,00 € |
Festbetrag Ihrer Krankenkasse | 1.614,00 € |
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* | - 20,00 € |
ausgezahlter Betrag der KK | 1.594,00 € |
*gesetzliche Zuzahlung = Pflichtabgabe des gesetzlich Versicherten in Höhe von 10,00 € pro Seite, sofern dieser nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.
** Abschlag zweite Seite = die gesetzlichen Krankenkassen ziehen vom Festbetrag 20 % für die zweite Seite ab.
Die Festbeträge können geltend gemacht werden bei Abgabe einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung und der Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Seite.
Der Zuschuss der privaten Krankenversicherung ist individuell und muss vorab in Erfahrung gebracht werden. Dies kann durch den Kunden oder den Hörgeräteakustiker gemacht werden.
Ihre Berufsgenossenschaft bezuschusst eine Hörgeräteversorgung ausschließlich bei einer anerkannten berufsbedingten Schwerhörigkeit in der Kategorie 2 mit 1.025 € inkl. Ohrstück je Seite. Eine Mehrkostenübernahme nach Kategorie 3 ist ggf. möglich.
Bei uns erhalten Sie einen kostenlosen Hörtest und eine Beratung.
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Jeden Monat gibt es bei uns ein exklusives Angebot für alle Internetbesucher.