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Informationen zum Festbetrag

Festbetrag Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung:


Ihre Krankenkasse bezuschusst eine Hörgeräteversorgung mit einem Festbetrag. Die Höhe des Festbetrages hängt von der Krankenkassenzugehörigkeit ab.

Derzeit gibt es so viele unterschiedliche Preise der einzelnen Krankenkassen, so dass wir diese hier nicht alle aufführen können. Sollte Ihre Krankenkasse hier nicht aufgeführt sein, dann benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.


Festbetrag der AOK und VDEK Kassen:

Diese Vertragspreise gelten für die AOK und die Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH, HEK und HKK.


Einseitige Versorgung

Hörgerät 685,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 125,00 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 843,50 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 10,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 833,50 €


Beidseitige Versorgung

Hörgerät 685,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 125,00 €
Hörgerät 685,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 125,00 €
Abschlag auf zweites HG* - 153,00 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 1.534,00 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 20,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 1.514,00 €


Festbetrag der BKK:


Einseitige Versorgung

Hörgerät 700,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 150,00 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 883,50 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 10,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 873,50 €


Beidseitige Versorgung

Hörgerät 700,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 150,00 €
Hörgerät 700,00 €
Ohrpassstück 33,50 €
Reparaturpauschale 150,00 €
Abschlag auf zweites HG* - 153,00 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 1.614,00 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 20,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 1.594,00 €


*gesetzliche Zuzahlung = Pflichtabgabe des gesetzlich Versicherten in Höhe von 10,00 € pro Seite, sofern dieser nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.

** Abschlag zweite Seite = die gesetzlichen Krankenkassen ziehen vom Festbetrag 20 % für die zweite Seite ab.

Die Festbeträge können geltend gemacht werden bei Abgabe einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung und der Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Seite.


Festbetrag Ihrer privaten Krankenversicherung:

Der Zuschuss der privaten Krankenversicherung ist individuell und muss vorab in Erfahrung gebracht werden. Dies kann durch den Kunden oder den Hörgeräteakustiker gemacht werden.


Festbetrag der Berufsgenossenschaft:

Ihre Berufsgenossenschaft bezuschusst eine Hörgeräteversorgung ausschließlich bei einer anerkannten berufsbedingten Schwerhörigkeit in der Kategorie 2 mit 1.025 € inkl. Ohrstück je Seite. Eine Mehrkostenübernahme nach Kategorie 3 ist ggf. möglich.

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